GELTUNGSBEREICH & VERTRAGSPARTNER
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, im folgenden AGB, gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Wohnungen und Apartments zur Beherbergung.
2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
RESERVIERUNGEN/BUCHUNG
1. Mit der Durchführung einer Reservierung/Buchung bietet der Gast den Abschluss eines Beherbergungsvertrages an. Bei entsprechender Verfügbarkeit des gebuchten Apartments erhält der Gast von Blissful Stays eine Reservierungs-/Buchungsbestätigung. Durch diese Bestätigung kommt ein Beherbergungsvertrag zwischen Blissful Stays und dem Gast zustande.
2. Angebote von Blissful Stays in Bezug auf verfügbare Apartments sind freibleibend und unverbindlich. Blissful Stays steht es frei den Abschluss eines Beherbergungsvertrages nach eigenem Ermessen abzulehnen.
3. Soweit der Gast in einem angebotenen Objekt nur eine Kategorie bucht, hat der Gast keinen Anspruch auf Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung in einer bestimmten Wohnung/Einheit. Branchenübliche Beschränkungen wie Mindestaufenthalte, Buchungsgarantien oder Anzahlungen für bestimmte Reisedaten behält sich Blissful Stays vor.
STORNIERUNGSFRISTEN/RÜCKTRITT DES KUNDEN/NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN (NO SHOW)
1. Erst mit der Zahlung des Gastes an Blissful Stays liegt eine unbedingte Reservierung vor. Diese können durch den Gast gemäß der ausgewiesenen Stornierungsbedingungen und Stornierungsfristen kostenfrei unter Angabe der entsprechenden Reservierungsnummer storniert werden. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen (Ablauf kostenfreie Stornofrist), besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt Blissful Stays einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält Blissful Stays den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung (no-show) oder verspäteter Stornierung . Blissful Stays hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Nebenkosten anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann Blissful Stays den Abzug für Ersatzaufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Zusätzlich werden bei Nichterscheinen des Gastes im Falle von mehrtägig garantierten Reservierungen alle weiteren Nächte ab der ersten Nacht storniert und dem Gast steht kein Anspruch auf die Folgenächte zu.
2. Bei Reservierungen am Tag des Anreisetages hat der Gast die Zahlung gemäß § 5 für den Aufenthalt unverzüglich, im Regelfall innerhalb einer Stunde, zu leisten.
ÜBERNACHTUNGSPREISE & SONSTIGE PREISE
1. Es gelten die von Blissful Stays zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ausgewiesenen Preise. Geltende und ausgewiesene Preise verstehen sich Brutto und enthalten alle gesetzlichen Steuern, Gebühren und Abgaben. Vom Gast selbst geschuldete lokale Abgaben, wie beispielsweise Kurtaxen sind nicht enthalten.
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN & RECHNUNG
1. Der Preis für die vom Gast gebuchte Übernachtungsleistung ist immer im Voraus durch den Gast zu bezahlen.
2. Eine Aufrechnung durch den Gast gilt als ausgeschlossen, es sei denn, die Aufrechnung betrifft eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderung.
3. Akzeptierte Zahlungsmittel sind MasterCard, Visa, American Express, Sofortüberweisung/Klarna, Paypal oder reguläre Banküberweisung. Barzahlung wird nicht akzeptiert.
4. Blissful Stays behält sich das Recht vor, die hinterlegten Zahlungsmethoden mit Beträgen für genutzte Zusatzleistungen oder Verstöße gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu belasten. Der Gast ermächtigt Blissful Stays hierzu ausdrücklich. 5. Mit einer Reservierung geht das Einverständnis des Gastes einher, dass der Gast seine Rechnung als Download oder per E-Mail erhält.
NUTZUNGSMÖGLICHKEITEN RESERVIERTER WOHNUNGEN
1. Ein reserviertes Apartment steht dem nach der Buchung bestimmten Zeitraum zur Verfügung.
2. Die von Blissful Stays zur Verfügung gestellten Schlüssel, Parkausweise und/oder Schlüsselkarten sind am Abreisetag an Blissful Stay, einem von Blissful Stay genannten Dritten oder an dem durch Blissful Stay durch Beschilderung und/oder Nachricht ausgewiesenen Ablageort in der Wohnung zu hinterlassen. Bei Verlust eines Schlüssels, einer Schlüsselkarte oder eines Parkausweises sowie bei Nichtabgabe dieser genannten Gegenstände entsteht eine Gebühr von 40,00 €. Blissful Stay ist weiterhin berechtigter Ersatz für den hierdurch entstandenen Schaden vom Gast zu erheben, wenn der Schaden 40,00 € übersteigt. Eingeschlossen ist dabei auch der Austausch der betroffenen Schließanlage, wenn dies aus Sicherheitsgründen erforderlich ist. Dem Gast steht die Möglichkeit des Nachweises offen, dass Blissful Stay ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
3. Eine spätere Abreise (Late Check-out) kann auf Anfrage und bei Verfügbarkeit zwischen Blissful Stay und dem Gast vereinbart werden. Wenn Blissful Stay dem Late Check-out zustimmt, ist Blissful Stay berechtigt, für die zusätzliche Nutzung der Wohnung 10,00 € je angefangene Stunde in Rechnung zu stellen. Soweit es an einer Zustimmung fehlt, ist Blissful Stay berechtigt für jede angefangene Stunde 30,00 € anzusetzen. Bei einer Abreise von mehr als 3 Stunden nach dem ursprünglich vereinbarten Check-out wird der volle Übernachtungspreis der Wohnung erhoben, wenn Blissful Stay zugestimmt hat. Fehlt es an einer Zustimmung, schuldet der Gast neben dem vollen Übernachtungspreis den Ersatz des Weiteren entstehenden Schadens. Dem Gast steht die Möglichkeit des Nachweises offen, dass Blissful Stay ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
4. Einen vertraglichen Anspruch auf einen Late Check-out kann der Gast nicht herleiten.
5. Eine frühere Anreise (Early Check-in) kann auf Anfrage und bei Verfügbarkeit zwischen Blissful Stay und dem Gast vereinbart werden. Wenn Blissful Stay dem Early Check-in zustimmt, ist Blissful Stay berechtigt, für die zusätzliche Nutzung der Wohnung 10,00 € je angefangene Stunde in Rechnung zu stellen. Einen vertraglichen Anspruch auf einen frühen Check-in kann der Gast nicht herleiten.
ÜBERLASSUNG. WEITERVERMIETUNG. NUTZUNG.
1. Die Weitervermietung oder Weitervermittlung der gebuchten Wohnung ist untersagt. Darunter fällt insbesondere auch die Weitervermittlung der Wohnungen oder von Wohnungskontingenten an Dritte zu höheren als den durch Blissfuls Stays ausgewiesenen Preisen.
2. Gleichermaßen ist eine Abtretung oder der Verkauf von Ansprüchen gegen Blissfuls Stays nicht zulässig. In diesen Fällen ist Blissfuls Stays berechtigt, die Reservierung zu stornieren, insbesondere dann, wenn der Gast bei Abtretung/Verkauf gegenüber Dritten unwahre Angaben über die Art der Buchung oder die Bezahlung gemacht hat.
3. Die Nutzung der Wohnungen von Blissfuls Stays zu anderen Zwecken als der Beherbergung wird ausdrücklich untersagt. Darunter fallen insbesondere gewerbliche oder aber illegale Nutzungen. Ohne ausdrückliche Zustimmung ist die Nutzung der Wohnungen für Foto- oder Videoaufnahmen ebenfalls untersagt. Blissfuls Stays behält sich im Falle einer Nutzung aus anderen Gründen als der Beherbergung die Reservierung ohne Rückerstattungen zu stornieren und die Mietsache zu räumen.
HAFTUNG VON BLISSFUL STAYS
1. Blissfuls Stays haftet für von ihr zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbegrenzt. Ebenso haftet Blissfuls Stays für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Blissfuls Stays beruhen. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Blissfuls Stays nur und begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt ermöglicht und auf deren Einhaltung der Gast vertrauen darf (Kardinalspflicht). Einer Pflichtverletzung von Blissfuls Stays steht der seines gesetzlichen Vertreters, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weiterführende Schadensersatzansprüche – soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht anderweitig geregelt – sind ausgeschlossen.
2. Im Falle von Störungen oder Mängeln an den Leistungen von Blissfuls Stays wird Blissfuls Stays auf unverzügliche Rüge des Gastes oder bei Kenntnis bemüht sein, Abhilfe zu schaffen. Der Gast ist dabei ebenfalls verpflichtet, ihm beizutragen, um die Störung oder den Mangel zu beheben und einen etwaigen Schaden geringzuhalten. Darüber hinaus ist der Gast verpflichtet, Blissfuls Stays unverzüglich auf die Möglichkeit der Entstehung eines hohen Schadens aufmerksam zu machen.
3. Blissfuls Stays haftet für eingebrachte Sachen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Ein etwaiger Anspruch des Gastes erlischt, wenn er nicht unverzüglich nach dem Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung gegenüber Blissfuls Stays eine Anzeige macht, mit der Ausnahme, dass eine verspätete Anzeige keine Auswirkungen auf die Aufklärung des Sachverhaltes hat. Im Falle der Einbringung von Geldmitteln, Wertgegenständen oder sonstigen Kostbarkeiten die einen Wert von mehr als 800,00 € oder aber bei sonstigen Sachen, die in einen Wert von mehr als 3.500,00 € übersteigen, bedarf es einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung mit Blissfuls Stays. Ansonsten ist eine Haftung von Blissfuls Stays für Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dieser Mittel oder Gegenstände ausgeschlossen.
4. Es kommt kein Verwahrungsvertrag zustande, wenn dem Gast entgeltlich oder unentgeltlich ein Stellplatz durch Blissfuls Stays zur Verfügung gestellt wird. Daraus resultiert keine Überwachungsverpflichtung für Blissfuls Stays. Bei Abhandenkommen, Diebstahl oder Beschädigung von auf dem Grundstück und/oder zur Verfügung gestelltem Stellplatz von oder durch abgestellte(n) oder rangierter Kraftfahrzeuge haftet Blissfuls Stays ausschließlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Gast ist verpflichtet, Schadensersatz unverzüglich zu leisten. Offensichtliche Schäden müssen unbedingt vor Verlassen des Stellplatzes angezeigt werden. Blissfuls Stays haftet nicht für Schäden, die allein durch andere Gäste oder sonstige dritte Personen zu verantworten sind.
5. Jegliche Ansprüche gegenüber Blissfuls Stays verjähren grundsätzlich innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche oder sonstige Ansprüche aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und/oder aufgrund grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung durch Blissfuls Stays sowie im Falle von Verletzungen einer Kardinalspflicht.
6. Blissfuls Stays übernimmt keinerlei Haftung für Fundsachen. Ausgenommen ist die Haftung aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen von Blissfuls Stays. Fundsachen werden ausschließlich auf Anfrage gegen Entgelt und einer zusätzlichen Bearbeitungsgebühr von 15,00 € zurückgesendet. BRIGHT verpflichtet sich zur Aufbewahrung von Fundsachen über einen Zeitraum von sechs Monaten. Anschließend erfolgt eine Entsorgung.
VORSICHT
1. Zur Absicherung aller Ansprüche von Blissful Stays gegenüber dem Gast resultierend aus dem Beherbergungsvertrag ist Blissful Stays berechtigt, vor der Überlassung von Wohnungen folgende Sicherheitsleistungen/Kautionen vom Gast einzuziehen.
2. Bei einer Aufenthaltsdauer von weniger als drei Monaten eine Kaution in Höhe von 250,00 €.
3. Bei einer Aufenthaltsdauer von drei bis sechs Monaten eine Kaution in Höhe eines monatlichen Übernachtungspreises.
4. Für den Fall einer Aufenthaltsdauer von weniger als drei Monaten ist Blissful Stays berechtigt, die Kaution/Sicherheitsleistung durch eine Vorabautorisierung des Zahlungsmittels zur Abgeltung der Sicherheitsleistung zu ergreifen. Leistet der Gast die Kaution/Sicherheitsleistung nicht, so hat er keinen Anspruch auf den Aufenthalt in der Wohnung. Hat Blissful Stays dem Gast die Wohnung trotz dessen überlassen, so ist Blissful Stays zur fristlosen Kündigung des Beherbergungsvertrages berechtigt, wenn die Kaution nicht in einer zu setzenden angemessenen Nachfrist geleistet wird.
5. Blissful Stays ist verpflichtet, die Kaution innerhalb eines Monats nach Beendigung des Beherbergungsvertrages abzurechnen.
KUNDENDATEN
1. Blissful Stays erhebt und ermittelte E-Mailadressen sowie Telefonnummer des Gastes zur Sicherstellung der Kommunikation. Gleichermaßen ist Blissful Stays berechtigt, ein gültiges Identifikationsdokument beim Check-in digital einzufordern. Für inländische Gäste ist dies ein Personalausweis oder Reisepass, für ausländische Gäste immer ein Reisepass.
2. Sollte die Identität eines Gastes auf Grund fehlender oder falscher Dokumente nicht zweifelsfrei geklärt werden können, so ist Blissful Stays berechtigt, die Buchung zu stornieren.
3. Blissful Stays ist berechtigt, die Buchung eines Gastes zu stornieren, sollte die Identität eines Gastes aufgrund fehlender oder falscher Dokumente nicht zweifelsfrei geklärt werden können.
4. Zur Vermeidung betrügerischer und schadhafter Buchungen setzt Blissful Stays Softwarelösungen ein, die mittels der vom Gast eingeforderten Daten (E-Mailadresse, Telefonnummer, Kreditkartendaten, Anschrift) für jeden Gast einen „Fraud-Prevention-Score“ ermitteln, um betrügerische Buchungen zu erkennen. Blissful Stays behält sich das Recht vor, eine durch das System entsprechend markierte Buchung zu stornieren.
BEENDIGUNG DES BEHERBERGUNGSVERTRAGS
1. Blissful Stays behält sich das Recht vor und ist berechtigt, einen Beherbergungsvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Insbesondere liegt dann ein wichtiger Grund vor, wenn
2. Es besteht kein Anspruch auf Schadensersatz des Gastes bei berechtigter Kündigung durch Blissful Stays.
3. Erfolgte eine Kündigung seitens Blissful Stays wegen eines Umstands, der durch den Gast zu vertreten ist bzw. aus einem Grund gemäß og Ziffer 1, so ist Blissful Stays berechtigt auch zukünftige Buchungen, dies gilt auch, wenn diese bereits seitens Blissful Stays bestätigt sind, des Gastes zu stornieren oder abzulehnen.
GUTSCHEINE
1. Ein bei Blissful Stays erworbener Gutschein kann lediglich für Leistungen von Blissful Stays eingelöst werden. Bei Zahlungen mit dem Gutschein verbleibt ein Restguthaben, das Bestehen bleibt und für weitere Buchungen genutzt werden kann. Gutscheine können nicht zurückgegeben werden, sie sind nicht wiederverkäuflich oder übertragbar und sind nicht ganz oder teilweise gegen Bargeld einlösbar. Der Besteller des Gutscheins ist für die Angabe der korrekten Daten (insbesondere E-Mail-Adresse) verantwortlich, welche der Gutschein und die Rechnung versendet werden sollen.
Rauchverbot
1. Alle Apartments von Blissful Stays sind Nichtraucherapartments. Das Rauchen in den Apartments als auch in den Gemeinschaftsbereichen von Blissful Stays ist stark untersagt. Dies gilt auch für E-Zigaretten, Shishas, Tabak-Erhitzer und ähnliche Geräte. Das Rauchen auf Balkon- und/oder Terrassenbereichen ist nur bei entsprechender Kennzeichnung und geschlossener Tür zum Apartment erlaubt.
2. Für den Fall von Zuwiderhandlung hat Blissful Stays das Recht vom Gast Schadensersatz für die besonders notwendigen Reinigungskosten einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer durch den Vorfall nicht zumutbaren Weitervermietung des Apartments in Höhe von mindestens 250,00 € zu verlangen. Dieser Schadensersatzbetrag ist gleich höher anzusetzen, wenn BRIGHT einen Schaden nachweist. Dem Gast steht die Möglichkeit des Nachweises zu, dass Blissful Stays ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
3. Das Manipulieren oder Blockieren von Notausgängen, Feuerlöschern oder dem Feuer/-Hausalarm ist verboten. Bei Verstößen droht eine Strafgebühr von 150,00 €. Dies gilt auch für Manipulation oder Ausschalten von Sicherheits- und Dezibelsensoren innerhalb des Apartments.
4. Blissful Stays ist berechtigt, eine aktive Wirkung mit sofortiger Wirkung zu kündigen und Gäste des Hauses zu verweisen, wenn Kenntnis von Zuwiderhandlungen nach Punkt 1 und 2 erlangt wird. Ein Anspruch auf eine Rückerstattung oder Teilerstattung besteht in diesen Fällen nicht. Dem Gast steht die Möglichkeit des Nachweises zu, dass Blissful Stays ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
5. In Gebäuden von Blissful Stays können sich vernetzte Rauchmelder, die direkt mit der Leitstelle der Feuerwehr oder eines Sicherheitsdienstes verbunden sind, befinden. Für das vorsätzliche oder fahrlässige Auslösen der Brandmeldeanlage (zum Beispiel aufgrund des Verstoßes gegen das Rauchverbot) haftet der Gast in vollem Umfang, mindestens jedoch in der Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten (zum Beispiel Einsatzkosten Feuerwehr oder Sicherheitsdienst).
VERBOT VON PARTYS UND VERSAMMLUNGEN
1. Grundsätzlich ist Lärm im gebuchten Apartment, den gemeinschaftlichen Nutzungsbereichen sowie auf dem umliegenden Gelände zu vermeiden. Die Nachtruhe ist von 22 Uhr bis 6 Uhr einzuhalten („Ruhezeiten“), soweit nicht durch die Hausregeln abweichende Zeiten vorgegeben sind. In Apartments und Gemeinschaftsflächen von Blissful Stays ist das Durchführen von Partys und Versammlungen stark untersagt.
2. Für den Fall von Zuwiderhandlung hat Blissful Stays das Recht vom Gast Schadensersatz für die besonders notwendigen Reinigungskosten einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer durch den Vorfall nicht zumutbaren Weitervermietung des Apartments in Höhe von 500,00 € zu verlangen. Das Recht auf weitergehenden Schadensersatz wird hiervon nicht berührt. Dem Gast steht die Möglichkeit des Nachweises zu, dass Blissful Stays ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist,
3. In Wohnungen von Blissful Stays können Sensoren zur Dezibelmessung verbaut sein. Diese Sensoren zeichnen keine Stimmen oder Unterhaltungen auf, dienen jedoch der Erkennung von übermäßiger Lautstärke. In Gemeinschaftsflächen von Blissful Stays, daher Fluren oder anderen Gemeinschaftsbereichen, können ebenfalls Sensoren zur Dezibelmessung verbaut sein, gleichermaßen aber auch aktive Videoüberwachung, welche 24/7 aufzeichnet und in einer Cloudumgebung speichert.
4. Blissful Stays ist berechtigt, eine aktive Wirkung mit sofortiger Wirkung zu kündigen und Gäste des Hauses zu verweisen, wenn Kenntnis von Zuwiderhandlungen nach Punkt 1 und 2 erlangt wird. Ein Anspruch auf eine Rückerstattung oder Teilerstattung besteht in diesen Fällen nicht. Dem Gast steht die Möglichkeit des Nachweises zu, dass Blissful Stays ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
5. Blissful Stays behält sich das Recht vor zur Durchsetzung des Hausrechtes die Leistungen eines Dritten, beispielsweise eines Sicherheitsdienstes, in Anspruch zu nehmen. Durch etwaige Intervention eines Dritten werden anfallende Kosten an den Gast weitergegeben.
BESCHÄDIGUNG ODER UNBERECHTIGTE INVENTARENTFERNUNG
1. Sollte es während der Beherbergung zu Schäden über den vertragsgemäßen Gebrauch hinausgehen oder wird das Inventar unberechtigt aus der Einheit entfernt, so hat Blissful Stays Anspruch auf Schadensersatz, was insbesondere die Aufwendungen zur Beseitigung des Schadens, einschließlich eventueller Umsatzeinbußen resultierend aus einer nicht möglichen Vermietung des Apartments, Rechtsverfolgungskosten Zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 50,00 € für einen solchen Schadensfall umfasst. Dem Gast steht die Möglichkeit des Nachweises zu, dass Blissful Stays ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
HAUSTIERE
1. Das Mitbringen von (Haus)tieren ist in Wohnungen und Gemeinschaftsflächen nicht gestattet. Ausnahmen sind Blinden-, Gehörlosen- sowie weitere vergleichbare Diensthunde. Diese dürfen gegen Nachweis kostenlos und zu jeder Zeit mitgeführt werden. Der entsprechende Nachweis ist vor dem Check-in eigenständig an Blissful Stays vorzulegen. 2.
2. Vom vorgenannten Grundsatz ist Blissful Stays berechtigt, weitere Ausnahmen zu machen. Der Gast hat hierauf keinen Anspruch. Hält sich ein Haustier ohne Genehmigung in einer Einheit auf, werden pauschal 150,00 € für eine Sonderreinigungsgebühr seitens Blissful Stays in Rechnung gestellt. Blissful Stays ist berechtigt, eine aktive Buchung mit sofortiger Wirkung zu kündigen und Gäste des Hauses zu verweisen, wenn Zuwiderhandlungen gegen Punkt 1 vorliegen. Ein Anspruch auf eine Rückerstattung oder Teilerstattung besteht in diesen Fällen nicht. Dem Gast steht die Möglichkeit des Nachweises offen, dass Blissful Stays ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
INSTANDHALTUNG
1. Mit der Buchung eines Apartments von Blissful Stays verpflichtet sich der Gast das überlassene Apartment sowie zur gemeinschaftlichen Benutzung bestimmter Räume, Einrichtungen und Anlagen schonend und pfleglich zu behandeln, für ausreichende Lüftung und Heizung zu sorgen, als auch grobe Verschmutzungen zu vermeiden. Liegen Verschmutzungen, die über den üblichen Gebrauch hinausgehen, während des Aufenthalts des Gastes oder auch nach dessen Abreise vor, so hat Blissful Stays das Recht dem Gast eine zusätzliche Reinigungsgebühr in Höhe von mindestens 50,00 € (abhängig vom Zustand der Einheit) in Rechnung zu stellen stellen. Dem Gast steht die Möglichkeit des Nachweises zu, dass Blissful Stays ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
2. Weiter verpflichtet sich der Gast der Einrichtung des Apartments auf Vollständigkeit und Gebrauchstauglichkeit unter Bezug auf Überprüfung und etwaige Mängel und Beanstandungen Blissful Stays unverzüglich mitzuteilen.
3. Der Gast haftet für sämtliche Schäden an dem ihm überlassenen Apartment, den Einrichtungsgegenständen und den zur gemeinschaftlichen Nutzung bestimmten Räumen, Einrichtungen und Anlagen, die er oder seine Besucher durch vertragswidrige Benutzung schuldhaft verursacht haben und die nicht auf eine normale Abnutzung zurückzuführen sind. Alle am überlassenen Apartment entstandenen Schäden hat der Gast unverzüglich gegenüber von Blissful Stays angezeigt.
4. Bei Buchungen von mehr als 7 Nächten ist es erforderlich, wöchentliche Zwischenreinigungen durchzuführen. Der Gast ist verpflichtet, dem vom Blissful Stays beauftragten Dienstleister oder Mitarbeitern von Blissful Stays zu diesem Zweck Zugang zum Apartment zu gewähren.
INTERNETNUTZUNG
1. Dem Gast wird durch Blissful Stays im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten ein Internetzugang zur Verfügung gestellt. Störungen, etwa aufgrund höherer Gewalt oder durch Wartungsarbeiten oder ähnliches können nicht ausgeschlossen werden.
2. Der Gast darf den Internetanschluss nicht missbräuchlich verwenden. Eine missbräuchliche Verwendung liegt insbesondere in folgenden Fällen vor: Download und Verbreitung urheberrechtlich geschützter Inhalte über Peer-to-Peer-Sharing-Plattformen, illegale Streaming-Angebote sowie das Einstellen, Abrufen oder Übermitteln strafrechtlich relevanter Inhalte (insbesondere §§ 130, 130a, 131 und 184 StGB). Der Gast ist verpflichtet, bei der Nutzung die Urheber-, Patent-, Namens-, Kennzeichen- und Persönlichkeitsrechte Dritter zu beachten. Der Gast stellt Blissful Stays auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen und Schadenersatzforderungen Dritter sowie von den Kosten der Rechtsverteidigung in angemessener Höhe frei, die durch eine rechtswidrige Nutzung des überlassenen Internetanschlusses durch den Gast oder durch Dritte mit dem Wissen des Gastes verursacht worden sind. Dieser Freistellungsanspruch erfasst insbesondere Ansprüche aus der Verletzung von Urheber-, Patent-, Namens-, Kennzeichen- und Persönlichkeitsrechten sowie datenschutzrechtlichen Verstößen.
3. Eine Weitergabe der Zugangsdaten für den Internetanschluss von Blissful Stays an Dritte ist dem Gast untersagt. Dies gilt auch für die Veröffentlichung etwaiger Zugangsdaten. Bei Zuwiderhandlung hat der Gast für alle durch die Weitergabe der Zugangsdaten entstandenen Schäden gegenüber BRIGHT einzustehen.
4. Im Übrigen behält sich Blissful Stays vor, den Internetanschluss des Gastes bei Rechtsverstößen zu sperren.
DATENSCHUTZ
1. Die Datenschutzbestimmungen sind einsehbar unter:
https://blissfulstays.de/de/dataPrivacy
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
1. Änderungen und Ergänzungen sowie die Aufhebung des Beherbergungsvertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Textformklausel. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort sind der Sitz des Beherbergungsbetriebs.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Beherbergungsbetriebs. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und kein allgemeiner Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Beherbergungsbetriebs.
4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
5. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, nichtig sein oder nichtig sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen/nichtigen Bestimmung werden die Parteien eine solche Bestimmung treffen, die dem mit der unwirksamen/nichtigen Bestimmung beabsichtigten Zweck am nächsten kommt. Dies gilt auch für die Ausfüllung eventueller Vertragslücken.
6. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist der Beherbergungsbetrieb weder bereit noch verpflichtet.